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Abberufung/Kündigung der Verwaltung

Der Verwalter vertritt die Stockwerkgemeinschaft in allen Belangen rund um alle Angelegenheiten der gemeinschaftlichen Verwaltung. Dies betrifft vor allem die Liegenschaftsbewirtschaftung. Sind Sie mit der Bewirtschaftung Ihres Eigentums nicht mehr zufrieden? Oder besteht bei Ihnen aus anderen Gründen der Bedarf, die Stockwerkeigentumverwaltung abzuberufen oder ihr zu kündigen? Wir erklären Ihnen hier, was Sie bei einer Kündigung beachten und wie Sie vorgehen müssen.
Grundsätzlich kann durch einen Mehrheitsbeschluss der Stockwerkeigentümerschaft die Verwaltung abberufen bzw. eine Kündigung erfolgen. Der Beschluss muss in der Stockwerkeigentümerversammlung gefasst werden. Diese Versammlung wird, sofern nicht anders festgelegt, von der Verwaltung einberufen. Abberufung Kündigung der Verwaltung sind jederzeit möglich, auch wenn der Vertrag mit der Verwaltung noch längerfristig läuft. Besondere Gründe müssen nicht angegeben werden, es muss keine Pflichtverletzung oder ähnliches vorliegen. Dieses Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen, darf auch vertraglich nicht eingeschränkt werden. Dies ist sogar gesetzlich festgeschrieben, da ein Verwaltungsvertrag dem Auftragsrecht OR Art. 404 Abs. 2 unterstellt ist.
Ratsam ist allerdings, dass der Zeitpunkt der Abberufung Kündigung der Verwaltung im Beschluss genau festgelegt wird. Sollte der Verwalter bei der Beschlussfassung nicht anwesend sein, muss ihm der Beschluss schriftlich, am besten per Einschreiben, mitgeteilt werden. Mit der Abberufung Kündigung der Verwaltung endet die Rechtsbeziehung zwischen Verwaltung und Stockwerkeigentümerversammlung. Wird kein Zeitpunkt festgelegt, so endet die Rechtsbeziehung per sofort.

Wenn auch Sie mit dem Gedanken spielen, die Stockwerkeigentumverwaltung abzuberufen oder ihr zu kündigen, dann ist Ihnen die Swissroof GmbH gerne behilflich. Wir übernehmen die Organisation einer außerordentlichen Stockwerkeigentümersitzung, bei der Sie auch die Möglichkeit haben, uns und unsere Leistungen wie beispielsweise Liegenschaftsbewirtschaftung kennenzulernen. Mit unserer Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet stellen wir sicher, dass alle Richtlinien rund um den beschlossenen Verwaltungswechsel eingehalten werden. Melden Sie sich einfach unverbindlich bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.